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Das Gebiet von Rügen und das
gegenüberliegende pommersche Festland bewohnten
ursprünglich slawische Ranen. Das Land war nur
schwach besiedelt. Erst 1168 wurde es von Dänemark
christianisiert; der einheimische Adel behielt seine
Macht. Die Besiedlung Pommerns mit deutschen Bauern
und Bürgern setzte etwa im 13.Jahrhundert ein.
Triebkräfte waren hierbei vor allem die Herzöge
und ihr ritterlicher Lehnsadel, aber auch einzelne Klöster
und Stifte. Eine Vertreibung der slawischen Bevölkerung
kam nirgends vor. Durch die zahlenmässige Überlegenheit
der Deutschen fand allmählich eine sprachliche
Assimilierung der slawischen Bevölkerung statt.
Nicht selten wurden aber auch slawische Begriffe, wie
z.B. Ortsnamen, übernommen. Noch heute weisen Namen
wie Grabitz und Silmenitz auf jene Zeit hin. Die deutsche
Besiedlung hatte die Einführung veränderter
wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und rechtlicher
Verhältnisse
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(Stadtbürgertum, persönliche
Freiheit der Bauern) zur Folge. Infolge der Reformation
kam es später auch in Pommern zu einer Umverteilung
der Besitzverhältnisse. Die Herzöge erweiterten
ihre landesherrliche Stellung durch Einziehung der umfangreichen
Ländereien der nun aufgehobenen Feldklöster.
Bereits 1616 wurde in der Bauernordnung die Leibeigenschaft
der Bauern zum Nutzen des Landadels per Gesetz festgestellt.
Diese Form der Gutsherrschaft setzte sich mehr und mehr
durch und trieb besonders auf Rügen sonderbare
"Blüten". Arndt wußte über
jene Zeit zu berichten: "Oh mein Vaterland!
Wann wird man begreifen lernen, daß es gleich
schändlich und dumm ist, Menschen als Sklaven zu
gebrauchen?" So wurde ein schönes Dorf
nach dem anderen geschleift, und statt der Bauernhäuser
entstanden nun einfache Katen für Einlieger und
Knechte. Wie viele angesehene Dörfer sind so zu
Bestandteilen stolzer Rittergüter und ihre alten
Inhaber aus Besitzern eines leidlichen Herdes zu dienenden
Knechten geworden.... Auf der Insel Rügen wütete
dieses Unheil viel schlimmer als in Pommern. Im Verlauf
des Dreißigjährigen Krieges wurde Pommern
von schrecklichen Kriegsereignissen überzogen,
die fast zwei Drittel der Bevölkerung auslöschten
(In einer Strophe eines Kinderliedes wird dieser Umstand
als "Pommernland ist abgebrannt" besungen).
Die Landwirtschaft befand sich in einem beklagenswerten
Zustand. Der Krieg hatte mit seinen Plünderungen
und grauenvollen Verwüstungen auf Rügen für
chaotische Verhältnisse gesorgt. Als dann 1648
die wenigen verbliebenen Glocken den Frieden einläuteten,
begannen die Bauern mit der notdürftigen Instandsetzung
ihrer Behausungen und mit der Bestellung ihrer verwahrlosten
Felder. Nicht nur die einfachen Landleute, sondern auch
der grundherrliche Adel Rügens hatte durch den
Krieg gelitten. Auch seine Gutshöfe waren vielfach
zerstört, die Äcker verkommen. Nach dem Zusammenbruch
der europäischen Großmachtstellung Schwedens
war Pommern machtpolitisch kaum noch nützlich,
und Schweden kümmerte sich wenig um die Entwicklung
des ökonomisch rückständigen Schwedisch
- Pommern. Die Verwaltung lag fast ausschließlich
in einheimischen Händen. Um 1550 begannen die Grundherren
im Herzogtum Pommern - Stettin, die steuerbaren Bauernhöfe
ihrem abgabefreien Besitz einzuverleiben.
Herzogliche Anordnungen und Verbote wurden verzögert
und umgangen, zumal in der ständischen Gliederung
des Landes die Bauern keinerlei Mitbestimmungsrecht
besaßen. Auf dem Landtag in Stettin (1616) kam
Herzog Phillipp II. den Adelswünschen nach Steuerfreiheit
des gelegten Bauernbesitzes weit entgegen, damit nur
keine Minderung des herzoglichen Steuerertrages einträte.
Die "Erweiterte und erklärte Bauern- und
Schäferordnung" vom 16. Mai 1616 ließ
dem Adel freie Hand. Das bisherige Besitzrecht der Bauern
wurde zu einem bloßem Nutzungsrecht, das jederzeit
gekündigt werden konnte; aus "Erpächtern
wurden Leibeigene ohne Recht an ihren Äckern".
1645 übernahm die schwedische Regierung die Stettiner
Bauernordnung für ihr vorpommersches Gebiet. Die
Bauern gerieten mehr und mehr in die Leibeigenschaft
der adligen Grundherren. Der Adel benötigte andererseits
immer mehr Geld, um seine Bedürfnisse zu befriedigen.
Die Bauern waren zwar verpflichtet, ihnen Abgaben in
Form eines Zinses zu entrichten, doch das genügte
offensichtlich nicht. Nun wurden Wege gesucht und beschritten,
um die herrschaftlichen Betriebe zu vergrößern.
Die Ausweitung des Hoflandes erfolgte in der Hauptsache
durch ein Dazu- "legen" des Bauernlandes.
Infolge des "Bauernlegens" entstanden
große adlige Güter. Besonders in Schwedisch
- Pommern wurde dieser Entwicklung freien Lauf gelassen;
im preußischen Pommern wurden hingegen Anstrengungen
unternommen, den Bauernstand zu erhalten.
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