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esitzverteilung in ommern und auf ügen
 
Das Gebiet von Rügen und das gegenüberliegende pommersche Festland bewohnten ursprünglich slawische Ranen. Das Land war nur schwach besiedelt. Erst 1168 wurde es von Dänemark christianisiert; der einheimische Adel behielt seine Macht. Die Besiedlung Pommerns mit deutschen Bauern und Bürgern setzte etwa im 13.Jahrhundert ein. Triebkräfte waren hierbei vor allem die Herzöge und ihr ritterlicher Lehnsadel, aber auch einzelne Klöster und Stifte. Eine Vertreibung der slawischen Bevölkerung kam nirgends vor. Durch die zahlenmässige Überlegenheit der Deutschen fand allmählich eine sprachliche Assimilierung der slawischen Bevölkerung statt. Nicht selten wurden aber auch slawische Begriffe, wie z.B. Ortsnamen, übernommen. Noch heute weisen Namen wie Grabitz und Silmenitz auf jene Zeit hin. Die deutsche Besiedlung hatte die Einführung veränderter wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und rechtlicher Verhältnisse
 
Arndts Werk "Versuch einer Geschichte der Leibeigenschaft in Pommern und Rügen"
(Stadtbürgertum, persönliche Freiheit der Bauern) zur Folge. Infolge der Reformation kam es später auch in Pommern zu einer Umverteilung der Besitzverhältnisse. Die Herzöge erweiterten ihre landesherrliche Stellung durch Einziehung der umfangreichen Ländereien der nun aufgehobenen Feldklöster. Bereits 1616 wurde in der Bauernordnung die Leibeigenschaft der Bauern zum Nutzen des Landadels per Gesetz festgestellt. Diese Form der Gutsherrschaft setzte sich mehr und mehr durch und trieb besonders auf Rügen sonderbare "Blüten". Arndt wußte über jene Zeit zu berichten: "Oh mein Vaterland! Wann wird man begreifen lernen, daß es gleich schändlich und dumm ist, Menschen als Sklaven zu gebrauchen?" So wurde ein schönes Dorf nach dem anderen geschleift, und statt der Bauernhäuser entstanden nun einfache Katen für Einlieger und Knechte. Wie viele angesehene Dörfer sind so zu Bestandteilen stolzer Rittergüter und ihre alten Inhaber aus Besitzern eines leidlichen Herdes zu dienenden Knechten geworden.... Auf der Insel Rügen wütete dieses Unheil viel schlimmer als in Pommern. Im Verlauf des Dreißigjährigen Krieges wurde Pommern von schrecklichen Kriegsereignissen überzogen, die fast zwei Drittel der Bevölkerung auslöschten (In einer Strophe eines Kinderliedes wird dieser Umstand als "Pommernland ist abgebrannt" besungen). Die Landwirtschaft befand sich in einem beklagenswerten Zustand. Der Krieg hatte mit seinen Plünderungen und grauenvollen Verwüstungen auf Rügen für chaotische Verhältnisse gesorgt. Als dann 1648 die wenigen verbliebenen Glocken den Frieden einläuteten, begannen die Bauern mit der notdürftigen Instandsetzung ihrer Behausungen und mit der Bestellung ihrer verwahrlosten Felder. Nicht nur die einfachen Landleute, sondern auch der grundherrliche Adel Rügens hatte durch den Krieg gelitten. Auch seine Gutshöfe waren vielfach zerstört, die Äcker verkommen. Nach dem Zusammenbruch der europäischen Großmachtstellung Schwedens war Pommern machtpolitisch kaum noch nützlich, und Schweden kümmerte sich wenig um die Entwicklung des ökonomisch rückständigen Schwedisch - Pommern. Die Verwaltung lag fast ausschließlich in einheimischen Händen. Um 1550 begannen die Grundherren im Herzogtum Pommern - Stettin, die steuerbaren Bauernhöfe ihrem abgabefreien Besitz einzuverleiben.
Herzogliche Anordnungen und Verbote wurden verzögert und umgangen, zumal in der ständischen Gliederung des Landes die Bauern keinerlei Mitbestimmungsrecht besaßen. Auf dem Landtag in Stettin (1616) kam Herzog Phillipp II. den Adelswünschen nach Steuerfreiheit des gelegten Bauernbesitzes weit entgegen, damit nur keine Minderung des herzoglichen Steuerertrages einträte. Die "Erweiterte und erklärte Bauern- und Schäferordnung" vom 16. Mai 1616 ließ dem Adel freie Hand. Das bisherige Besitzrecht der Bauern wurde zu einem bloßem Nutzungsrecht, das jederzeit gekündigt werden konnte; aus "Erpächtern wurden Leibeigene ohne Recht an ihren Äckern". 1645 übernahm die schwedische Regierung die Stettiner Bauernordnung für ihr vorpommersches Gebiet. Die Bauern gerieten mehr und mehr in die Leibeigenschaft der adligen Grundherren. Der Adel benötigte andererseits immer mehr Geld, um seine Bedürfnisse zu befriedigen. Die Bauern waren zwar verpflichtet, ihnen Abgaben in Form eines Zinses zu entrichten, doch das genügte offensichtlich nicht. Nun wurden Wege gesucht und beschritten, um die herrschaftlichen Betriebe zu vergrößern. Die Ausweitung des Hoflandes erfolgte in der Hauptsache durch ein Dazu- "legen" des Bauernlandes. Infolge des "Bauernlegens" entstanden große adlige Güter. Besonders in Schwedisch - Pommern wurde dieser Entwicklung freien Lauf gelassen; im preußischen Pommern wurden hingegen Anstrengungen unternommen, den Bauernstand zu erhalten.

 
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