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auernlegen
 
Unter dem Bauernlegen versteht man die Überführung von bäuerlichen Einzelbetrieben in Gutsbetriebe, wobei die Bauernhöfe ganz verschwinden.
Das Bauernlegen begann mit der Errichtung der Zisterzienserklöster, als zunächst privates Land in klösterliche Eigenbewirtschaftung überführt wurde. Durch das ökonomische Erstarken der Städte seit dem frühen Mittelalter wurde der Feudaladel "in stets steigendem Maß Schuldner der städtischen Kapitalisten, und Geld wurde damit sein dringendes Bedürfnis". Diesen Drang nach Geld "konnte er am besten befriedigen, wenn er das Hofland auf Kosten des Bauernlandes ausdehnte und seine vergrößerte Gutswirtschaft durch erhöhte Arbeitsleistungen der übriggebliebenen Bauern und der neuen Leibeigenen unterhielt".

Seit dem 15. Jahrhundert dehnte sich die adlige Gutswirtschaft aus und suchte mittels größerer Ackerflächen und Weidelandes, ihre Produktion und damit ihre Absatzchancen am Markt zu verbessern. Begünstigt wurde diese Expansion durch das spätmittelalterliche Entstehen von Wüstungen infolge der weitverbreiteten Seuchen. Parallel damit ging eine Zunahme der persönlichen Schollen- und Dienstbindung des einzelnen Bauern einher. Um 1550 begannen die Grundherren in Pommern, die steuerbaren Bauernhöfe ihrem abgabefreien Besitz einzuverleiben.


Als Beispiel:

Dumsevitz - zur Gemeinde Groß Schoritz gehörig - bestand
im Jahre 1532 aus sechs Bauernhöfen:
  • Hof des Pawel Kuse - 1 Landhufe, 6 Morgen
  • Hof des Hans Koldevitz - 1 Landhufe, Acker
  • Hof des Marten Arendt - 1 Landhufe, Acker
  • Hof des Jürgen Stadt - 1 Landhufe, Acker
  • Hof des Arndt Schole - 1 Landhufe, 6 Morgen
  • Hof des Matthias Staneke - 1 Landhufe, Acker
In den Landregistern von 1574 und 1577 finden wir hinter den Bauernhöfen Bemerkungen:
     "up Stanekes Haus wont Tonnies von Kahlden";

den Acker von Arendt, Schole und Stadt
     "bebuwet Tonnies von Kahlden";

Im Jahre 1695 sind in Dumsevitz keine Bauern mehr vorhanden. Verzeichnet ist ein Gutshof, der "Tonnies von Kahlden hört".

Im Dorf Grabow auf Zudar spielte sich eine gleiche Entwicklung ab: Aus dem vielfach bebauten Bauerndorf wurde ein Gutshof mit Gesindekaten.
 
Grabow auf Zudar 1695 Partielle Ortswüstung Grabow mit einem Gutshof 1850
In der ständischen Gliederung des Landes besaßen die Bauern keinerlei Mitbestimmungsrecht. Die "Erweiterte und erklärte Bauern- und Schäferordnung" vom 16. Mai 1616 ließ dem Adel freie Hand. Das bisherige Besitzrecht der Bauern wurde zu einem bloßen Nutzungsrecht, das jederzeit gekündigt werden konnte, aus "Erbpächtern" wurden "Leibeigene ohne Recht an ihren Äckern". Die Freizügigkeit wurde stark eingeschränkt, für das ihnen übertragene Land mußten die Gutsuntertanen "ungemessene" Dienste leisten. Der Gutsherr wurde auch zum Gerichtsherren mit Polizeigewalt. 1647 übernahm die schwedische Regierung die Stettiner Bauernordnung für ihr vorpommersches Gebiet.
 
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