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eibeigenschaft auf ügen
 
Berichte, wonach die Bauern des Mittelalters freie Mensche gewesen seien, sind aus heutiger Sicht mit Vorbehalt aufzunehmen. Eine Abhängigkeit der bäuerlichen Siedler vom grundbesitzenden Adel bzw. von der Kirche bestand wohl auch zu jener Zeit, und Abgaben und "Dienste" am Hofe waren die Regel. Die Belastungen der Bauern hielten sich bis zum 14. Jahrhundert aber in solchen Grenzen, daß sie erträglich schienen. Der direkte Ausgangspunkt für die spätere Entrechtung und Unterdrückung läßt sich schwer nachvollziehen. Jedoch muß festgestellt werden, daß die bauernfeindlichen Vorgänge bereits im Mittelalter durch die Verlagerung von Hoheitsrechten erheblich gefördert wurden. Der grundbesitzende Adel nutzte die fürstlichen Finanznöte, um Privilegien für sich herauszuschlagen. Die Übertragung der vollen Gerichtsbarkeit auf die sogenannte Ritterschaft wirkte sich für die Freiheit der Bauern besonders nachteilig aus.Sie gab dem Adel die Möglichkeit, seine "Untertanen" nach Belieben zu behandeln. Die kaum lösbare Bindung an die Scholle, Verrichtung von Diensten und das Erbringen von Abgaben konnten mit Polizeigewalt erzwungen werden.
 
LandarbeitergruppeDie Bauern waren verpflichtet, Abgaben in Form eines Zinses zu entrichten. Die Grundherren auf Rügen waren zudem bestrebt, durch Ausweitung des Hoflandes höhere Gewinne zu erzielen. Dies erfolgte in der Hauptsache durch ein Dazu-"legen" des eingezogenen Bauernlandes. Steuern wurden erhöht und der Frondienst gesteigert; bei Nichtbefolgen konnten schwere Strafen verhängt werden. Auf diese Weise kam es allmählich zum Zustand der Leibeigenschaft. Der Leibeigene war der Scholle verschrieben, unterlag der dinglichen Hörigkeit (auch Heirat und Erbfall) und Erbuntertänigkeit. Verschwanden bis zum Beginn des 17. Jahrhunderts nur einzelne Bauerhöfe zur "Abrundung" des Gutsbesitzes, so nahm die Anzahl in der Folgezeit erheblich zu. Gegen Ende des 18. Jahrhunderts erreichte das Bauernlegen seinen Höhepunkt. Es dauerte auch noch im folgenden Jahrhundert unvermindert an. Nur sehr wenigen Bauern gelang es, sich durch "Loskauf" der Leibeigenschaft zu entziehen.
 
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