
Die
Bauern waren verpflichtet, Abgaben in Form eines Zinses
zu entrichten. Die Grundherren auf Rügen waren
zudem bestrebt, durch Ausweitung des Hoflandes höhere
Gewinne zu erzielen. Dies erfolgte in der Hauptsache
durch ein Dazu-
"legen" des eingezogenen
Bauernlandes. Steuern wurden erhöht und der Frondienst
gesteigert; bei Nichtbefolgen konnten schwere Strafen
verhängt werden. Auf diese Weise kam es allmählich
zum Zustand der Leibeigenschaft. Der Leibeigene war
der Scholle verschrieben, unterlag der dinglichen Hörigkeit
(auch Heirat und Erbfall) und Erbuntertänigkeit.
Verschwanden bis zum Beginn des 17. Jahrhunderts nur
einzelne Bauerhöfe zur
"Abrundung"
des Gutsbesitzes, so nahm die Anzahl in der Folgezeit
erheblich zu. Gegen Ende des 18. Jahrhunderts erreichte
das Bauernlegen seinen Höhepunkt. Es dauerte auch
noch im folgenden Jahrhundert unvermindert an. Nur sehr
wenigen Bauern gelang es, sich durch
"Loskauf"
der Leibeigenschaft zu entziehen.